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Beitragsordnung

 

(alle Beiträge inkl. gesetzl. USt, genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 21.11.2022, gültig ab dem 01.01.2023)

 

Jahresbeitrag: ________________________ EUR 330,-

 

Ermäßigte Beiträge bei 

Jahreseinkommen unter:

 

EUR 230.000,- ________________________ EUR 295,-

 

EUR 190.000,- ________________________ EUR 265,-

 

EUR 150.000,- ________________________ EUR 235,-

 

EUR 110.000,- ________________________ EUR 205,-

 

EUR   90.000,- ________________________ EUR 165,-

 

EUR   70.000,- ________________________ EUR 125,-

 

EUR   50.000,- ________________________ EUR 105,-

 

EUR   30.000,- ________________________ EUR  95,-

 

Mindesbeitrag bis

EUR   10.000,- ________________________ EUR  60,-

 

 

Der erste Jahresbeitrag und ggf. rückwirkende Jahresbeiträge sind beim Eintritt in den Verein zu entrichten. Die Folgebeiträge sind am 20. Januar eines jeden Jahres fällig.

 

Beitragsermäßigungen, die über die hier unter sozialen Gesichtspunkten vorgenommene Staffelung hinausgehen, sind nur im Ausnahmefall zulässig. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn Eheleute beide beraten werden und damit beide Mitglied des Vereins sein müssen.

 

Satzungsgemäß ist die Beitragspflicht nicht von der Inanspruchnahme der Vereinsleistung abhängig.

 

Die Beitragseinstufung erfolgt über die Beratungsstelle. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.